Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vertragsbeziehung zwischen der Firma Patrick Wagner (nachfolgend „Vermieter“) und dem Vertragspartner (nachfolgend „Mieter“) für die Anmietung von Campingbussen.
1. Vertragsgegenstand und Nutzung des Fahrzeugs
1.1 Der Vertrag umfasst die mietweise Überlassung eines Campingbusses. Der Mieter nutzt das Fahrzeug eigenverantwortlich.
1.2 Bei der Fahrzeugübergabe und -rückgabe wird ein Protokoll erstellt, das von beiden Parteien vollständig auszufüllen und zu unterzeichnen ist. Diese Protokolle sind Bestandteil des Mietvertrags.
1.3 Das Fahrzeug darf nur von den im Vertrag angegebenen Personen geführt werden. Der Mieter ist verpflichtet, bei Abholung eine Kopie des Führerscheins und Meldezettels aller Fahrer vorzulegen.
1.4 Es ist untersagt, das Fahrzeug zu verwenden:
- auf unbefahrbarem Gelände.
- für Motorsportveranstaltungen oder Fahrzeugtests,
- zum Transport gefährlicher Stoffe,
- für strafbare Handlungen,
- zur Weitervermietung oder Leihe,
- für gewerbliche Zwecke oder
- auf unbefahbarem Gelände.
1.5 Fahrten in Kriegsgebiete sind ausdrücklich verboten.
1.6 Der Mieter hat sich über Verkehrsregeln der bereisten Länder selbst zu informieren und diese einzuhalten.
1.7 Technische oder optische Veränderungen am Fahrzeug sind untersagt.
2. Mietpreis, Kaution
2.1 Der Mietpreis richtet sich nach der gültigen Preisliste oder den individuellen Vertragsvereinbarungen. Alle während der Mietzeit anfallenden Kosten wie Kraftstoff, Maut, Parkgebühren oder Campingplatzgebühren trägt der Mieter.
2.2 Das Fahrzeug wird vollgetankt übergeben und muss vollgetankt zurückgegeben werden. Andernfalls werden die Kraftstoffkosten von der Kaution abgezogen.
2.3 Der Übergabe- und Rücknahmetag werden als ein gemeinsamer Tag berechnet. Bei der Preisberechnung werden unterschiedliche Saison- und Mietzeiträume berücksichtigt. Pro Anmietung fällt eine einmalige Servicepauschale gemäß gültiger Preisliste an, welche u.a. die Übergabe des Fahrzeugs sowie eine ausführliche Fahrzeugeinweisung, das Gas, die WC-Chemie, die Außenreinigung sowie die Innenraumdesinfektion beinhaltet.
2.4 Die Kaution beträgt 1.000 € und ist bei Fahrzeugübernahme in bar zu hinterlegen. Die Rückerstattung erfolgt bei ordnungsgemäßer Rückgabe.
2.5 Im Wohnmobil herrscht strenges Rauchverbot. Bitte auch beim Rauchen außerhalb darauf achten, dass der Rauch nicht ins Wohnmobil zieht. Bei Rauchgeruch nach der Rückgabe wird die gesamte Kaution einbehalten.
3. Reservierung, Zahlungen, Rücktritt
3.1 Reservierungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt und eine Anzahlung von 50 % des Mietpreises geleistet wurde.
3.2 Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Mietbeginn zu zahlen.
3.3 Der Vermieter räumt dem Mieter ein vertragliches Rücktrittsrecht im nachfolgend beschriebenen Umfang ein. Bei Rücktritt von der verbindlichen Reservierung werden folgende Stornogebühren fällig:
- Bis 30 Tage vor Mietbeginn: 0 % Stornogebühr
- Bis 15 Tage vor Mietbeginn: 50 % Stornogebühr
- Ab 14 Tagen vor Mietbeginn: 100 % Stornogebühr.
Wird das Fahrzeug nicht am vereinbarten Abholtag übernommen, ist der Vermieter zur sofortigen Kündigung des Mietvertrags bei voller Schadensersatzpflicht des Mieters berechtigt.
4. Mindestalter, Führerschein
4.1 Der Fahrer muss mindestens 23 Jahre alt sein und seit drei Jahren einen Führerschein der Klasse B besitzen.
4.2 Bei Nichtvorlage eines gültigen Führerscheins ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
5. Fahrzeugübernahme und Rückgabe, unbefugte Überschreitung der Mietzeit
5.1 Das Fahrzeug ist zu dem jeweils vereinbarten Termin zu übernehmen und zurück zu geben. Ist nichts anderes vereinbart, erfolgt die Rückgabe des Fahrzeugs am letzten Miettag bis spätestens 11:00 Uhr.
5.2 Bei Fahrzeugübergabe sind der gültige Führerschein und Meldezettel im Original vorzulegen und das Übergabeprotokoll auszufüllen sowie zu unterschreiben. Durch die Unterzeichnung des Übergabeprotokolls erkennen beide Parteien den protokollierten Zustand des Fahrzeugs und des Zubehörs an.
5.3 Vor der Fahrzeugübergabe erfolgt eine ausführliche Fahrzeug-Einweisung. Der Vermieter kann die Übergabe des Fahrzeugs vorenthalten bis die Fahrzeug-Einweisung abgeschlossen ist. Durch den Mieter verantwortete Übergabeverzögerungen und Kosten gehen zu Lasten des Mieters.
5.4 Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug sorgfältig zu behandeln und zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt (lt. Übergabeprotokoll) zurückzugeben.
5.5 Beschädigte bzw. fehlende Gegenstände werden dem Mieter berechnet.
5.6 Verspätete Rückgaben werden mit 50 € pro angefangene Stunde berechnet.
5.7 Eine Verlängerung der Mietzeit ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters in schriftlicher Form möglich. Generell besteht kein Einverständnis des Vermieters mit der automatischen Umwandlung in ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit bei fortgesetztem Gebrauch.
5.8 Rückgaben des Fahrzeugs vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit haben keine Verringerung der vereinbarten Miete zur Folge.
6. Haftung des Mieters
6.1 Der Mieter haftet für Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, insbesondere bei Drogen- oder Alkoholmissbrauch.
6.2 Der Mieter haftet in voller Schadenshöhe, wenn ein nicht autorisierter Fahrer das Fahrzeug führt, auch wenn der Dritte den Schaden unverschuldet verursacht hat.
6.3 Die Haftung des Mieters bei leichter Fahrlässigkeit ist auf den Selbstbehalt pro Schadensfall begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht zugunsten unberechtigter Nutzer des Fahrzeuges.
6.5 Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Mietfahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen, für die der Vermieter in Anspruch genommen wird, es sein denn, diese beruhen auf einem Verschulden des Vermieters. Eingehende Kostenbescheide, etc. werden an den Mieter weitergeleitet und es wird eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von 25€ berechnet.
6.6 Solange die Schuldfragen ungeklärt sind, ist der Vermieter berechtigt, die Kaution zurückzubehalten.
7. Speicherung und Weitergabe von Vertragsdaten
Personenbezogene Daten können im Rahmen des Vertragszwecks und zur Klärung von Streitfällen an Behörden oder Dritte weitergegeben werden.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Erfüllungsort ist der Sitz des Vermieters.
8.2 Änderungen der allgemeinen Vermietbedingungen und zusätzliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform beider Parteien, sofern sie mündliche Vereinbarungen im Vorfeld und im Zeitpunkt des Vertragsschlusses betreffen.
8.3 Für den zwischen dem Vermieter und dem Mieter zustande gekommenen Vertrag gilt ausschließlich österreichisches Recht. Vorrangig gelten die Bestimmungen des Mietvertrages, ergänzend und hilfsweise gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
8.4 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.
Stand: Dezember 2024